
(lat.) 'vom Standpunkt des zukünftigen Rechts gesehen'. Eine Mehrzahl von Personen erachtet einen rechtlichen Umstand oder eine Rechtsfolge als wünschenswert, die aber noch nicht geltendes Recht ist.
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de lege ferẹnda , vom rechtspolitischen Standpunkt aus, im Unterschied zum geltenden Recht (de lege lata ). Mit der Formel de lege ferenda wird zum Ausdruck gebracht, dass sich bei Anwendung des geltenden Rechts Mängel gezeigt haben, die bei einer Änderung beseitigt werden sollten.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

nach zukünftigem Recht, vom rechtspolitischen Standpunkt aus; Gegensatz: de lege lata, nach geltendem Recht.
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https://www.wissen.de//lexikon/de-lege-ferenda
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